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UN-Behindertenrechtskonvention

04.10.2024 – Am 18. September 2024 nahmen unser Präsident Henri Reul und unser Vize-Präsident Frédéric Krickel an der Nachbesprechung zur UN-Behindertenrechtskonvention in Brüssel teil.

Belgien hatte dem CDPH-Ausschuss in Genf am 22. August 2024 seinen regelmäßigen Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Im Anschluss an diesen Dialog gab der CRPD-Ausschuss eine Reihe von Empfehlungen an Belgien ab, wie die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen geachtet und gefördert werden können.

 

Wichtige Forderungen des UN-Ausschusses an Belgien waren unter anderem, dass die Rechtsfähigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen geschützt wird, Zwangsinternierungen reduziert werden und eine Förderung eines unabhängigen Lebens für Menschen mit Beeinträchtigung erfolgt. Gerade für ein unabhängiges Leben forderte der Ausschuss auch die Bekämpfung von Armut und die Förderung von Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung.

 

Belgien erhielt aber auch Applaus für einige wichtige Fortschritte, die in den letzten Jahren erfolgt sind. Dazu gehören unter anderem die Verankerung des Rechts auf Inklusion in Artikel 22ter der Verfassung, die Annahme des Föderalen Aktionsplans Behinderung 2021-2024 und der Interföderalen Strategie Behinderung 2022-2030 sowie die Wiederbelebung der Interministeriellen Konferenz Behinderung.

 

Die vollständigen Empfehlungen des CRPD-Ausschusses können hier nachgelesen werden: Empfehlungen_des_UN-CRPD-Ausschusses_an_Belgien

 

Bild-Quelle: Pixabay/Clker-Free-Vector-Images