Wir sind Vertreter:innen verschiedener Einrichtungen und Vereinigungen, kommunaler Vertretungen und der Zivilgesellschaft, die sich im Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung engagieren, um die Inklusion in der Gesellschaft voranzubringen. Wir haben selbst Beeinträchtigungen oder Angehörige mit Beeinträchtigung.
Um die Interessen von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gleichermaßen vertreten zu können, wurde auf eine ausgewogene Zusammenstellung des Beirats geachtet.
Dieser stellt sich wie folgt zusammen:
Vertretungen von Vereinigungen:
eine Vertretung pro Vereinigung
Vertretungen der Zivilgesellschaft:
mindestens drei
Kommunale Vertretungen:
vier Vertretungen der kommunalen Beiräte für Menschen mit Beeinträchtigung
Neben diesen stimmberechtigten Mitgliedern sitzen außerdem noch weitere Vertretungen dem Rat bei.
Ihre Funktion ist jedoch rein beratend:
Für jedes Mitglied gibt es ein Ersatzmitglied. Die Mandatszeit der Mitglieder beträgt jeweils fünf Jahre und ist erneuerbar.
Am 11. März 2021 wurde der neue Artikel 22ter durch die Abgeordnetenkammer angenommen. Dieser schützt das Recht auf Inklusion von Menschen mit Behinderungen auch in der belgischen Verfassung. Der Textlautet wie folgt:
“Art. 22ter. Jeder Mensch mit einer Behinderung hat das Recht auf volle Inklusion in die Gesellschaft, einschließlich des Rechts auf angemessene Vorkehrungen. Die in Artikel 134 genannten Gesetze, Verordnungen oder Regeln garantieren den Schutz dieses Rechts.”
Damit sind die von der UNO-Konvention festgelegten Grundsätze über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UNCRPD) auch in der belgischen Verfassung fest verankert.
Diese Aufnahme in die Verfassung wird den Gesetzgeber auch dazu veranlassen, die Art und Weise zu bestimmen, in der er handeln will, damit die Inklusion effektiv umgesetzt wird: der Bau von barrierefreien Sozialwohnungen, die Festlegung verbindlicher Regeln für die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen, die Anhebung der Ersatzeinkünfte (Behindertenrenten), der systematische Gebrauch der Gebärdensprache in den Beziehungen zu öffentlichen Diensten usw.
Resultierend aus dem neuen Verfassungsartikel ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 3. Dezember 2022 ein neues Dekret für Menschen mit Beeinträchtigung in Kraft getreten. Dieses Dekret umfasst die Schaffung eines Beirates.
Im April 2023 wurden die Mitglieder dieses Beirats durch die Regierung bestellt (PDF, Update 22-06-2023).
Der gegründete Beirat hat den Status einer öffentlichen Organisation.
Das Präsidium setzt sich aus drei Vertretern zusammen
Fragen oder Anregungen? Nutze gerne die unten stehenden Kontaktmöglichkeiten oder unseren Link zum Kontaktformular.
Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung
der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Zum Walkerstal 20 1/1
BE 4750 Bütgenbach
Office Managerin: Tanja Behnke
+32 (0)87 71 04 35
office@dg-inklusion.be