Bild vom Cover des Belgischen Staatsblatts vom 27. Mai 2024

Königlicher Erlass unterstützt das inklusive Ehrenamt

Eine Gesetzesänderung bringt Geldsegen für Menschen mit Beeinträchtigung, die sich ehrenamtlich engagieren.

Diese Entscheidung war überfällig und wird viele Ehrenamtler mit einer Beeinträchtigung sehr freuen. Dank der Stellungnahme des Nationalen Hohen Rates für Menschen mit Beeinträchtigung (CSNPH) und dem Engagement der Sozialministerin Karine Lalieux konnte noch in der laufenden Legislaturperiode das Gesetz hinsichtlich der Regelung über die Befreiung spezifischer Arten von Sitzungsgeldern bei der Berechnung der Einkommensersatzbeihilfe und der Eingliederungsbeihilfe für Menschen mit Beeinträchtigung geändert werden.

 

Gerade auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft muss Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit gegeben werden, sich für inklusive Themen zu engagieren und angehört zu werden. Denn daraus resultierende Entscheidungen betreffen sie selbst. Dies erfolgt zum Beispiel auch durch ehrenamtliches Engagement als Mitglied in Beiräten, Verwaltungsräten und weiteren Institutionen. Die Mitglieder erhalten je nach Regelung der jeweiligen Institution Sitzungsgelder für ihre Teilnahme an Versammlungen als eine Art Aufwandsentschädigung. Und genau hier bestand bisher eine klare Ungerechtigkeit.

 

Bisherige Situation:

Während sich berufstätige Mitglieder (also meistens Menschen ohne eine Beeinträchtigung) über die Zahlung von Sitzungsgeldern freuen konnten, waren Mitglieder, die Einkommensersatzbeihilfen oder Eingliederungsbeihilfe beziehen (also meist Menschen mit einer Beeinträchtigung) gezwungen auf Sitzungsgelder zu verzichten. Denn aufgrund der bisherigen gesetzlichen Regelung hätten sie sonst bei der Berechnung ihrer Beihilfen oft höhere Abzüge riskiert als die Höhe der gezahlten Sitzungsgelder. Das bisher geltende Gesetz sorgte also für eine unterschiedliche Behandlung von Menschen, die die gleiche ehrenamtliche Arbeit machten. Das empfanden nicht nur viele Menschen mit Beeinträchtigung als unfair, sondern beeinflusste bei manchen auch die Entscheidung überhaupt ein Ehrenamt in diesen Bereichen anzunehmen. Verständlich!

 

Die neue Regelung

Per königlichem Erlass vom 26. April 2024 wurde nun eine Änderung der bisherigen Regelung verabschiedet.

Bei der Berechnung der Einkommensersatzbeihilfe und der Eingliederungsbeihilfe für Menschen mit einer Beeinträchtigung werden folgende Einkünfte nicht mehr berücksichtigt:

  1. Von einer behinderten Person, die an einer von einer Behörde, einem öffentlichen Dienst oder einem Sozialversicherungsträger finanzierten Ausbildung, Rehabilitation oder beruflichen Rehabilitation teilnimmt, bezogene Zulagen und Lohnergänzungsleistungen.
  2. Sitzungsgelder, die die behinderte Person als Mitglied eines Provinzrates, eines Gemeinderates oder eines Rates eines öffentlichen Sozialhilfezentrums oder eines beratenden Organs erhält, das durch ein Gesetz, ein Dekret, eine Verordnung, eine Regelung oder einen Bescheid – einschließlich der von einem Provinzrat, einem Gemeinderat oder einem Rat eines öffentlichen Sozialhilfezentrums erlassenen Bescheide – eingerichtet wurde.

Für die Zwecke dieses Absatzes bezeichnet der Begriff „beratendes Organ“ alle Räte, Kommissionen, Ausschüsse, Arbeitsgruppen und alle anderen Organe, unabhängig von ihrer Bezeichnung, die in erster Linie die Befugnis haben, von sich aus oder auf Antrag Stellungnahmen an die Organe abzugeben, von denen sie eingesetzt wurden.

 

Die Gesetzesänderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Lesen Sie dazu auch den vollständigen Königlichen Erlass (derzeit nur in Französisch und Niederländisch): Z-F1_projet arrêté royal_exemption jetons de présence_ARR_DEF (003)